Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Neue Werte GmbH für die Nutzung der Software „LoMaS / HeyLocation“

  1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
    1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für die Bereitstellung der Software LoMaS durch die Neue Werte GmbH (nachfolgend „Neue Werte“). Sie finden auch auf alle zukünftigen Vertragsschlüsse von Neue Werte mit Nutzern der Software (nachfolgend „Kunden“) Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
    2. Diese AGB ergänzen die im Angebot getroffenen Regelungen und gelten nachrangig zu diesen.
    3. AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil. Dies gilt auch, wenn Neue Werte vom Kunden in Bezug genommene AGB nicht ausdrücklich zurückweist.
    4. Ein Vertragsschluss kommt zustande, indem der Kunde das Angebot von Neue Werte in Textform annimmt.
  2. Neue Werte

  3. Vertragsgegenstand
    1. Vertragsgegenstand ist die Bereitstellung der Software LoMaS als Software-as-a-Service (SaaS) zur Nutzung durch den Kunden. Neue Werte betreibt die Software auf seiner eigenen IT-Infrastruktur und ermöglicht dem Kunden die Nutzung über Telekommunikationseinrichtungen. Die einzelnen Funktionalitäten der Software ergeben sich aus Anlage 1 – Funktionsliste LoMaS. Neue Werte stellt dem Kunden für die Software eine Anwender-Dokumentation bereit.
    2. Neue Werte ist jederzeit berechtigt, die Software oder in Zusammenhang damit erbrachte Leistungen zu verändern, zu erweitern und anzupassen, insbesondere durch Einspielen von Updates, neuen Versionen oder sonstigen Weiterentwicklungen der Software. Sofern hiermit gesteigerte Systemanforderungen an das IT-System des Kunden verbunden sind, wird Neue Werte den Kunden vor Einspielen der Weiterentwicklung informieren.
    3. Anpassung, Installationen beim Kunden, Implementierung oder Dateneingabe sind nicht Gegenstand dieser AGB.
  4. Technische Voraussetzungen, Verfügbarkeit und Datensicherung
    1. Für die Nutzung der Software über das Internet ist neben dem Vorhandensein eines Internetanschlusses auch die Erfüllung technischer Voraussetzungen durch der IT-Umgebung des Kunden erforderlich. Die Sicherstellung der technischen Voraussetzungen ist alleinige Aufgabe des Kunden.
    2. Für die Software wird im Verantwortungsbereich von Neue Werte eine Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel gewährleistet. Verfügbarkeit ist gegeben, wenn die Software am von Neue Werte für die Leistung verwendeten Server abrufbar ist. Nicht zum Verantwortungsbereich gehört dabei insbesondere die Hard- und Software-Umgebung beim Kunden sowie die Telekommunikationsverbindung zwischen Neue Werte und dem Kunden.
    3. Neue Werte ist berechtigt, Pflege- und Wartungsarbeiten durchzuführen und die Bereitstellung der Dienste sowie des Control Panels aus diesem Grunde einzustellen oder zu beschränken (Scheduled Downtime). Neue Werte wird den Kunden hiervon im Vorfeld unterrichten. Ist für Neue Werte absehbar, dass die Scheduled Downtime eine Stunde überschreiten wird, so wird Neue Werte die Information mit angemessener Frist vor Beginn der jeweiligen Arbeiten per E-Mail mitteilen. Pflege- und Wartungsarbeiten werden von Neue Werte nach Möglichkeit in Zeiten geringer Nutzung durchgeführt, insbesondere am Wochenende. Unberührt bleibt das Recht von Neue Werte zur Abwehr von konkreten Gefahren für die Sicherheit und Integrität der Systeme geeignete Maßnahmen jederzeit, auch ohne Ankündigung, durchzuführen.
    4. Scheduled Downtimes bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit gemäß Ziffer 3.2. unberücksichtigt. Die Scheduled Downtimes dürfen jedoch monatlich eine Gesamtdauer von 3 Stunden nicht überschreiten.
    5. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt eine werktägliche Sicherung der auf den von Neue Werte betriebenen IT-Systemen gespeicherten Daten. Diese Sicherungen werden nach Ablauf von 3 Tagen gelöscht. Die Wiederherstellung des Zustandes aus einer Sicherung übernimmt Neue Werte gegen gesonderte Vergütung, es sei denn, diese ist erforderlich wegen einer schuldhaften Verletzung ihrer Pflichten durch Neue Werte. Eine weitere Speicherung, Herausgabe, Migration oder Übermittlung der Daten – auch bei Beendigung – schuldet Neue Werte nur bei gesonderter Vereinbarung.
    6. Die sonstigen technischen Umstände der Bereitstellung der Software sowie die Erbringung von Supportleistungen ergeben sich aus Anlage 2 – Service Level Agreement.
  5. Nutzung der Software
    1. Der Kunde erwirbt keinerlei Nutzungsrechte an der per SaaS bereitgestellten Software oder an Vervielfältigungsstücken von dieser. Er hat keinen Anspruch auf Überlassung der Software. Er erhält auch keine Rechte an oder Zugriff auf den Quellcode der Software. Der Kunde ist lediglich berechtigt, auf die Software in dem im Angebot und diesen AGB geregelten Umfang und der Dauer im bereitgestellten Funktionsumfang über Telekommunikationseinrichtungen zu nutzen. Dies gilt auch soweit die Software Individuell für den Kunden angepasst oder geändert wird.
    2. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software herunterzuladen, zu speichern, zu vervielfältigen oder zu bearbeiten. Er ist insbesondere nicht berechtigt, ihre Funktionsweise im Wege des sog. reverse engineering zu untersuchen, zu dekompilieren, in ihre Bestandteile zu zerlegen und/ oder als Grundlage für die Erstellung eigener Softwareprogramme zu verwenden. Der Kunde ist auch nicht berechtigt, ohne Absprache mit Neue Werte technischen Belastungs- und/ oder Penetrationstests der Systeme von Neue Werte durchzuführen.
  6. Besondere Pflichten des Kunden
    1. Der Kunde hat die Vertragsdurchführung zu jeder Zeit durch aktive und angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Insbesondere wird der Kunde Neue Werte die zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Daten rechtzeitig zur Verfügung stellen und etwaige Schnittstellen zur eigenen technischen Infrastruktur so einrichten, dass diese die Nutzung der Software ermöglichen.
    2. Kann die Leistungserbringung nicht ohne die Mitwirkung des Kunden erfolgen, verlängert sich die Vertragslaufzeit bei nicht rechtzeitiger Mitwirkung entsprechend.
    3. Der Kunde trifft die notwendigen Vorkehrungen, um die Nutzung der Software durch Unbefugte zu verhindern. Insbesondere stellt er sicher, dass die ihm mitgeteilten Zugangsinformationen und Passwörter streng vertraulich behandelt und nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben werden.
    4. Es ist sicherzustellen, dass nur die vertraglich vereinbarte Anzahl von Nutzern auf die Software zugreifen kann. Zusätzliche Nutzer wird der Kunde Neue Werte vor Tätigkeitsbeginn melden.
  7. Vergütung
    1. Die für die Nutzung der Software geschuldete Vergütung ergibt sich aus dem konkreten Angebot und richtet sich nach der Anzahl der zur Nutzung zugelassenen Nutzer.
    2. Ist die tatsächliche Nutzung höher als die vereinbarte (nachfolgend „Übernutzung“), besteht ein Nachvergütungsanspruch seitens Neue Werte nach Maßgabe der Einzelpreise im Angebot für die Dauer des Vertrages. Sofern der Kunde zweifelsfrei eine kürzere Dauer der Übernutzung nachweist, beschränkt sich der Nachvergütungsanspruch auf diesen Zeitraum. Angefangene Monate werden voll abgerechnet.
    3. Der Kunde ermöglicht Neue Werte, auf dessen Verlangen zu überprüfen, ob eine Übernutzung durch den Kunden vorliegt. Hierzu wird der Kunde Neue Werte Auskunft erteilen, Einsicht in relevante Dokumente und Unterlagen gewähren sowie eine Überprüfung der eingesetzten Hardware- und Softwareumgebung durch Neue Werte oder eine von ihr benannte und für den Kunden akzeptable Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ermöglichen. Neue Werte darf die Prüfung in den Räumen des Kunden zu dessen regelmäßigen Geschäftszeiten durchführen oder durch zur Verschwiegenheit verpflichtete Dritte durchführen lassen. Neue Werte wird darauf achten, dass der Geschäftsbetrieb des Kunden durch seine Tätigkeit vor Ort so wenig wie möglich gestört wird. Ergibt die Überprüfung eine Übernutzung um mehr als 5 % (fünf Prozent) oder eine anderweitige nicht vertragsgemäße Nutzung der Software, so trägt der Käufer die Kosten der Überprüfung, ansonsten trägt die Kosten Neue Werte.
    4. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, wird die Vergütung als Netto-Preis zuzüglich Umsatzsteuer angegeben.
    5. Der Kunde hat sonstige Kosten von Neue Werte (z. B. Reisekosten) gesondert zu erstatten. Die Parteien treffen hierüber eine gesonderte Vereinbarung.
  8. Datenschutz und Vertraulichkeit
    1. Die Parteien werden über die von ihnen getroffenen Absprachen, ausgetauschten Informationen sowie Erkenntnisse, die im Rahmen der Durchführung dieses Vertrages über Geschäftsabläufe der jeweils anderen Partei gewonnen werden, Stillschweigen wahren.
    2. Von dieser Verpflichtung sind Informationen ausgenommen, die
      1. bei Vertragsschluss entweder der empfangenden Partei oder
      2. öffentlich bekannt waren, oder
      3. nach Vertragsschluss von einem Dritten ohne Bruch einer Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt oder öffentlich bekannt werden, oder
      4. aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen, auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen.
    3. Die Parteien werden sämtliche Personen (insbesondere Mitarbeiter und Unterauftragnehmer), denen sie im Rahmen dieses Vertrages Zugang zu Informationen nach dieser Ziffer verschaffen, ebenfalls zur Vertraulichkeit verpflichten.
    4. Die Parteien schließen eine gesonderte Vereinbarung über die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag (AV-Vereinbarung).
  9. Vertragslaufzeit und Kündigung
    1. Der Vertrag beginnt mit Zugang der Annahmeerklärung in Textform und läuft für die Dauer von 12 Monaten. Er verlängert sich um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Vertragsende ordentlich gekündigt wird.
    2. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Neue Werte liegt insbesondere dann vor, wenn
      1. der Kunde gegen wesentliche Pflichten aus diesem Vertrag schuldhaft verstoßen hat; insbesondere die Software von Neue Werte missbräuchlich nutzt,
      2. der Kunde die Software in erheblich größerem Umfang, als vertraglich vereinbart, nutzt oder
      3. der Kunde mit der Zahlung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung mehr als zwei Monate in Verzug ist.
    3. Mit Wirksamwerden der Kündigung verliert der Kunde sein Zugriffsrecht auf die Software. Neue Werte stellt dem Kunden zum Vertragsende seine in der Software gespeicherten Informationen in Form eines Datenbankdumps sowie Dateien als ZIP Archiv zur Verfügung. Neue Werte übernimmt keine Gewähr, dass diese Daten unmittelbar in Drittsystem weitergenutzt werden können. Weitergehende Ansprüche bestehen in diesem Zusammenhang nicht.
  10. Haftung
    1. Die nachfolgenden Regelungen zur Haftung von Neue Werte gelten für alle Schadensersatz- oder an dessen Stelle tretenden sonstigen Ersatzansprüche des Kunden aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages und Haftungsfälle unabhängig davon, auf welchem Rechtsgrund sie beruhen (z. B. Verzug, Unmöglichkeit, jegliche Pflichtverletzung, Vorliegen eines Leistungshindernisses, unerlaubte Handlung etc.).
    2. Für Ansprüche des Kunden
      1. wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
      2. bei arglistigem Verschweigen eines Mangels durch Neue Werte oder wegen Fehlens einer Beschaffenheit, für die Neue Werte eine Garantie übernommen hat,
      3. die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten von Neue Werte, seinen Organen oder leitenden Mitarbeitern beruhen sowie
      4. nach dem Produkthaftungsgesetz verbleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.
    3. Neue Werte und ihre Erfüllungsgehilfen haften für fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden nur bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, d. h. einer Pflicht, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, jedoch begrenzt auf den Ersatz des typischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schadens.
    4. Im Übrigen ist die Haftung von Neue Werte für leichte oder einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
    5. Die verschuldensunabhängige Haftung von Neue Werte im Bereich mietrechtlicher und ähnlicher Nutzungsverhältnisse für bereits bei Vertragsabschluss vorhandene Fehler wird ausdrücklich ausgeschlossen.
    6. Für von Neue Werte nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt Neue Werte keine Haftung.
  11. Schlussbestimmungen
    1. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Neue Werte.
    2. Erklärungen nach diesen AGB bedürfen der Textform (wie Fax, E-Mail), sofern nichts anderes vereinbart wurde.
    3. Alle Rechtsverhältnisse, denen diese AGB zugrunde liegen, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland ohne die Regelungen, die zur Anwendbarkeit ausländischen Rechts oder des CISG führen.

 

Stand: Juli 2017